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Individuelles
Angebot
Natürlich mache ich
Ihnen jederzeit ein
individuelles Angebot.
Wer darf sich Übersetzer nennen?
Die Berufsbezeichnung „Übersetzer/in“ ist nicht geschützt. Es kann sich daher ohne Weiteres jede Person, die glaubt, einen Text von der einen in die andere Sprache übertragen zu können, als Übersetzer bezeichnen – unabhängig von Ausbildung, Befähigung oder Qualität.
Geschützte Bezeichnungen dagegen sind z. B. Diplomübersetzer/in, staatlich geprüfte/r Übersetzer/in oder staatlich anerkannte/r Übersetzer/in. Diplomübersetzer haben ein entsprechendes Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen, staatlich geprüfte/anerkannte Übersetzer eine staatliche Prüfung abgelegt.
Der Unterschied steckt also wie immer im Detail. Achten Sie daher genau auf die Qualifikation Ihres Übersetzungsanbieters, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.