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Was bedeutet „öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin“?
Bei entsprechender Qualifikation und Eignung werden Übersetzer von einem zuständigen Gericht öffentlich bestellt und beeidigt. Nur Übersetzer, die diese Bezeichnung führen, dürfen Dokumente für gerichtliche und behördliche Zwecke übersetzen und diese Übersetzungen beglaubigen. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihnen angefertigten Übersetzungen bestätigen sie mit einem entsprechenden Vermerk und Stempel.